Höfische Festspiele Potsdam

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters "Höfische Festspiele GmbH".

§ 1 Bei Ausfall einer Veranstaltung aus notwendigen Gründen wie zB Erkrankung der Künstler, wetterbedingter höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, sofern die Veranstaltung im selben Jahr noch einmal stattfindet.

§ 2 Eine Rücknahme der Eintrittskarte ist nur bei endgültiger Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter möglich. Die Rückgabe erfolgt nur bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde, gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen. Gebühren (insbesondere Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden nicht erstattet.

§ 3 Bei Verlust der Eintrittskarte ist der Veranstalter nicht verpflichtet Ersatz zu leisten.

§ 4 Änderungen im angekündigten Programmablauf bzw. im Programminhalt bleiben unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters vorbehalten. Aus Sicherheits- und sonstigen Gründen können während der Veranstaltung bestimmte Bereiche und Gebäude, insbesondere zum Schutz der Kulturgüter, geschlossen werden. Soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters den Besuchern zumutbar ist, können sie aus solcher Schließung keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten.

§ 5 Open-Air-Veranstaltungen, bei denen nicht ausdrücklich eine Ausweichspielstätte angegeben wird, finden auch bei unsicherer Wetterlage statt. Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn einer Veranstaltung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben. Der Veranstalter behält sich vor, bei extremer Witterung und aus sonstigen Gründen der höheren Gewalt die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Bei Abbruch einer Veranstaltung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Veranstaltung aufgeführt war, eine Ersatzveranstaltung angeboten oder, falls dies nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Wird eine bereits laufende Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Veranstaltung aufgeführt war, so wird der Kartenpreis zurückerstattet, sofern die Veranstaltung im selben Jahr nicht noch einmal stattfindet. Im Falle eines späteren Veranstaltungsabbruchs ist eine (Teil-)Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.

Sollten einzelne Showteile aufgrund extremer Wetterbedingungen ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterung.

§ 6 Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

§ 7 Aufzeichnungen der Veranstaltung in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters.

§ 8 Besetzungs- und Programmänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht grundsätzlich geändert wird. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem späteren, von der Leitung des Hauses festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In vielen Fällen ist das erst zur Pause möglich.

§ 9 Der Veranstalter behält es sich vor, einzelne Veranstaltungen in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.). Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Besucher darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich beim Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich vor, Besucher aus dem Haus zu weisen, falls die Veranstaltungen durch diese erheblich gestört werden. In diesem Fall hat der Besucher kein Recht auf Erstattung des Kartenpreises.

§ 10 Außer für Blindenhunde ist das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände untersagt.

§ 11 Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters.

§ 12 Nach Anbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, und Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.

§ 13 Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt.

§ 14 Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene und gestohlene Sachen der Besucher.

§ 15 Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen und die Anweisungen der eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie bei einer allgemeinen Gefährdung von Ordnung und Sicherheit erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 16 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Veranstalter nicht. Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Veranstalter ist die Höfische Festspiele GmbH, Robert-Koch-Str. 11, 14482 Potsdam